Die üblichen Etappen
In der Praxis folgen meist: Besichtigung, Reservierung, Prüfung von Grundbuch und Unterlagen, privater Kaufvertrag mit Anzahlung, dann die notarielle Urkunde und die Eintragung im Registro de la Propiedad. Jeder Schritt hat eigene Fristen; wer sie kennt, verhandelt entspannter.
Was vor der Anzahlung geprüft wird
Übliche Punkte sind ein aktueller Grundbuchauszug, Lasten und Hypotheken, Übereinstimmung von Fläche und Bestand, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Energieausweis, offene Gemeinschaftskosten, IBI-Zahlungen und die Frage, ob Anbauten oder Pool ordnungsgemäß angemeldet sind. Genau hier entstehen die späteren Überraschungen.
Nebenkosten mitdenken
Neben dem Kaufpreis fallen Grunderwerbsteuer, Notar, Registereintrag und Beratung an, bei Neubau stattdessen IVA und Beurkundungssteuer. Die genauen Sätze hängen von Kaufpreis und Objektart ab und ändern sich – lassen Sie eine konkrete Aufstellung für Ihren Fall erstellen, bevor Sie ein Angebot abgeben.
Sprache und Vertretung
Die notarielle Urkunde ist spanisch; ein Übersetzer oder eine zweisprachige Fassung ist üblich, wenn Sie nicht sicher Spanisch verstehen. Vollmachten ermöglichen den Kauf ohne persönliche Anwesenheit, sollten aber eng gefasst sein. Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.